Rommé und Handrommé: Wann gilt die Sonderwertung?
Regeln, Ablauf und wichtige Sonderfälle schnell verständlich nachschlagen.
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Mehrere ähnlich aussehende Spielsituationen erfüllen die Voraussetzung nicht: Ein Spieler hat in einem früheren Zug bereits eine Erstmeldung ausgelegt und beendet später die Runde. Der Spieler legt fast alle Karten aus, behält aber eine …
Die Sonderwertung für Handrommé gilt üblicherweise, wenn ein Spieler zuvor noch nichts ausgelegt hat und seine gesamte Hand in einem einzigen Zug regelgerecht beendet. Wer zunächst eine normale Erstmeldung auslegt und erst in einem späteren Zug Schluss macht, erzielt kein Handrommé. Wie sich die Sonderwertung auf die Punkte auswirkt, ist allerdings von der vereinbarten Rommé-Regel abhängig.
Die entscheidenden Voraussetzungen für Handrommé
Für die Einordnung zählt nicht nur, dass alle Handkarten auf einmal verschwinden. Maßgeblich ist, was der betreffende Spieler in früheren Zügen getan hat und ob der abschließende Zug sämtliche geltenden Auslegeregeln erfüllt.
- Der Spieler hat vor seinem Schlusszug noch keine eigene Meldung ausgelegt.
- Er bringt in einem einzigen Zug alle Karten seiner Hand regelgerecht unter.
- Eine vorgeschriebene Erstmeldung wird mit Karten aus der eigenen Hand erfüllt.
- Das Spiel endet entsprechend der vereinbarten Regel, etwa durch das Ablegen der letzten Karte auf den Ablagestapel.
Das bloße Aufnehmen einer Karte in früheren Runden verhindert Handrommé nicht. Auch das Warten über mehrere Züge ist erlaubt. Verloren geht die Möglichkeit normalerweise erst, sobald der Spieler eine eigene Meldung offen auslegt.
Eigene Meldungen und das Anlegen an fremde Reihen
Beim Schlusszug muss zunächst die für die Runde geltende Erstmeldebedingung erfüllt werden. Karten, die lediglich an bereits ausliegende Reihen oder Sätze anderer Spieler angelegt werden, ersetzen diese Erstmeldung normalerweise nicht.
Ein Spieler kann beispielsweise passende eigene Sätze und Folgen auslegen, damit die geforderte Erstmeldung erreichen und verbleibende Karten im selben Zug an vorhandene Meldungen anlegen. Sind danach alle Handkarten regelgerecht abgelegt und hatte er vorher noch nichts ausgelegt, kann dieser Zug als Handrommé gelten.
Eine wichtige Abweichung betrifft Regelvarianten, die das Anlegen beim Handrommé einschränken oder verlangen, dass sämtliche Karten ausschließlich in eigenen Meldungen ausgelegt werden. Vor Beginn der Partie sollte daher feststehen, ob das Anlegen an fremde Kombinationen im Handrommé-Zug erlaubt ist.
Wann die Sonderwertung nicht angewendet wird
Mehrere ähnlich aussehende Spielsituationen erfüllen die Voraussetzung nicht:
- Ein Spieler hat in einem früheren Zug bereits eine Erstmeldung ausgelegt und beendet später die Runde.
- Der Spieler legt fast alle Karten aus, behält aber eine Handkarte und wird erst in seinem nächsten Zug fertig.
- Die Erstmeldebedingung wird nur mithilfe bereits ausliegender Karten erreicht, obwohl die verwendete Regel dafür eigene Handkarten verlangt.
- Der Schlusszug enthält eine ungültige Folge oder einen ungültigen Satz.
- Die letzte Karte wird auf eine Weise verwendet, die nach der vereinbarten Regel nicht als gültiges Beenden der Runde zählt.
Besonders häufig wird Handrommé mit einem großen ersten Auslegezug verwechselt. Die Menge der ausgelegten Karten allein entscheidet jedoch nicht. Wer schon früher gemeldet hat, kann die Sonderwertung nicht nachträglich erhalten.
Ein vollständiges Beispiel für die Wertungsentscheidung
Spieler A hat während der gesamten Runde noch keine Karten ausgelegt. Nach dem Ziehen kann A alle Handkarten zu gültigen Sätzen und Folgen zusammenstellen. Die vorgeschriebene Erstmeldung wird dabei aus den eigenen Handkarten erreicht. Eine übrige passende Karte legt A im selben Zug an eine bereits ausliegende Folge an; die letzte Karte beendet die Runde auf die vereinbarte Weise.
Ist das Anlegen im Schlusszug nach den verwendeten Regeln erlaubt, handelt es sich um Handrommé: keine frühere Auslage, vollständiges Auslegen in einem Zug und ein regelgerechtes Rundenende.
Hätte A dagegen schon zwei Runden vorher eine Folge ausgelegt, wäre derselbe Schlusszug nur ein gewöhnliches Ausmachen. Die Anzahl der jetzt abgelegten Karten würde daran nichts ändern.
Wie Handrommé gewertet wird
Die verbreitete Sonderwertung besteht darin, die Kartenwerte beziehungsweise Minuspunkte der übrigen Spieler doppelt anzurechnen. Diese Wertungsweise ist jedoch keine ausnahmslos einheitliche Regel für jede Rommé-Ausgabe. Regelhefte und private Runden können stattdessen einen festen Bonus, eine andere Verdopplung oder lediglich die normale Schlusswertung vorsehen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die übliche Verdopplungslogik: Hat ein Mitspieler nach dem Rundenende Karten im Gesamtwert von 24 Punkten auf der Hand, werden bei doppelter Handrommé-Wertung 48 Minuspunkte notiert. Die Rechnung lautet 24 Punkte × 2 = 48 Punkte. Welche Werte Bildkarten, Asse und Joker besitzen, richtet sich weiterhin nach der verwendeten Wertungstabelle.
Die Verdopplung verändert also nicht automatisch den Wert einzelner Karten. Sie wird auf die nach den normalen Kartenwerten ermittelte Summe angewendet. Dadurch lassen sich Rechenfehler vermeiden: zuerst die verbliebenen Karten zusammenzählen, danach den vereinbarten Handrommé-Faktor anwenden.
Diese Regel sollte vor der Runde eindeutig sein
Für eine streitfreie Wertung reichen drei kurze Absprachen:
- Gilt Handrommé nur ohne jede frühere eigene Auslage?
- Dürfen im abschließenden Zug Karten an fremde Meldungen angelegt werden?
- Werden die Restpunkte verdoppelt oder gilt ein anderer Bonus?
Zusätzlich sollte geklärt werden, wie die letzte Handkarte gespielt werden muss. Manche Runden verlangen eine Schlusskarte auf dem Ablagestapel, während andere das vollständige Auslegen aller Karten gestatten. Diese Abweichung entscheidet darüber, ob derselbe Zug als gültiges Rundenende zählt.
Bei einem Streit während der Partie hat die vorab vereinbarte Regel beziehungsweise das Regelheft der verwendeten Ausgabe Vorrang. Ohne besondere Vereinbarung ist die gebräuchliche Kerndefinition die sinnvollste Grundlage: Handrommé bedeutet, ohne frühere eigene Auslage alle Handkarten in einem einzigen regelgerechten Zug loszuwerden; erst dann kommt die vereinbarte Sonderwertung zur Anwendung.
Das wird häufig falsch gespielt
- Wann die Sonderwertung nicht angewendet wird
Regelfragen zu diesem Spiel
Wann die Sonderwertung nicht angewendet wird
Mehrere ähnlich aussehende Spielsituationen erfüllen die Voraussetzung nicht: Ein Spieler hat in einem früheren Zug bereits eine Erstmeldung ausgelegt und beendet später die Runde. Der Spieler legt fast alle Karten aus, behält aber eine Handkarte und wird erst in seinem nächsten Zug fertig. Die Erstmeldebedingung wird nur mithilfe bereits ausliegender Karten erreicht, obwohl die verwendete Regel dafür eigene Handkarten verlangt. Der Schlusszug enthält eine ungültige Folge oder einen ungültigen Satz. …
Wie Handrommé gewertet wird
Die verbreitete Sonderwertung besteht darin, die Kartenwerte beziehungsweise Minuspunkte der übrigen Spieler doppelt anzurechnen. Diese Wertungsweise ist jedoch keine ausnahmslos einheitliche Regel für jede Rommé-Ausgabe. Regelhefte und private Runden können stattdessen einen festen Bonus, eine andere Verdopplung oder lediglich die normale Schlusswertung vorsehen. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die übliche Verdopplungslogik: Hat ein Mitspieler nach dem Rundenende Karten im Gesamtwert von 24 Punkten auf der Hand, werden bei doppelter Handrommé-Wertung 48 …
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